An Sexarbeiter*innen in prekären Lebensverhältnissen geht das Prostituiertenschutzgesetz völlig vorbei.

SEX IST KÄUFLICH!

Die Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen gegen Geld besteht heute wie in der Vergangenheit in allen Kulturen aller Epochen, vielfach gegen gesellschaftliche Moralvorstellungen. In Deutschland wurde die Sexarbeit spätestens mit dem Prostitutionsgesetz 2002 rechtlich als anerkannte Arbeit eingestuft.
 
Egal, ob es beim Sex um Nähe, Zuwendung, Berührung, Anerkennung, besondere Phantasien, Lebensfreude oder Entspannung geht: Callgirls*boys, Escorts, Dominas, Sexualassistent*innen, Huren und Stricher bieten ihre Dienstleistungen an. Die meisten haben sich bewusst dafür entschieden, sei es aus persönlicher Neigung oder weil es eine realistische Möglichkeit ist, Geld zu verdienen. Wir wollen möglichst viele Sexarbeiter*innen erreichen, um ihnen alles an die Hand zu geben, was ihnen hilft, gesund zu bleiben. Vor allem, um sich vor sexuell übertragbaren Infektionen schützen zu können, auch vor HIV.
 
Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) hat die Kontrolle durch Verwaltungsinstanzen massiv verstärkt. Die Anmeldepflicht verhindert Anonymität und die verpflichtende Gesundheitsberatung zwingt, Intimitäten offen zu legen. Faktisch treibt das ProstSchG viele in die Illegalität. Das inzwischen von vielen Seiten auch in Deutschland geforderte "Nordische Modell" eines Sexkaufverbots hat in anderen Ländern zu keiner Verbesserung für die Sexarbeiter*innen geführt. Ein Verbot führt lediglich zu mehr Stigmatisierung und illegaler Sexarbeit. Sexarbeiter*innen würden mehr Gewalt und größeren Gefahren sowie vermehrt Infektionen mit Krankheiten ausgesetzt.
 
Denn Sex ist käuflich. Das meinen wir ernst!

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