Die vielfältige Arbeit der Aidshilfen in Nordrhein-Westfalen kann auf allen Ebenen in zentralen Bereichen nur geleistet werden, wenn eine stabile Finanzierung aus öffentlichen Mitteln sichergestellt ist. Damit soll unter anderem ermöglicht werden, dass eine grundlegende Infrastruktur in den Bereichen Aidsprävention, Beratung, Betreuung und Selbsthilfe für die Bevölkerung landesweit zugänglich ist.
Neben der Landesförderung der Geschäftsstelle der Aidshilfe NRW und der unten erläuterten Projektförderung im Bereich der Zielgruppenspezifischen Prävention (ZSP) durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit, und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gibt es noch einige weitere Förderungen.
Beispielhaft sei hier die Förderung nach § 20c SGB V genannt. Die Krankenkassen unterstützen und fördern seit vielen Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch immaterielle und finanzielle Hilfen. Seit dem Jahr 2008 sind die Krankenkassen verpflichtet, die gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit einem gesetzlich festgelegten Betrag zu fördern.
Das Land Nordrhein-Westfalen leistete auch im Jahr 2022 den größten Anteil an der Finanzierung des Landesverbandes der Aidshilfen NRW. Aus dem Bereich „Maßnahmen für das Gesundheitswesen“ unter dem Titel „Bekämpfung erworbener Immunschwäche (Aids)“ wurden vom Ministerium für Gesundheit und Soziales Zuwendungen in Höhe von 1,94 Millionen Euro gewährt. Davon wurden 577.000 Euro an Projektnehmer*innen für die Zielgruppenspezifische Präventionsarbeit (ZSP), 200.000 Euro als Corona-Nothilfe an bedürftige Mitgliedsorganisationen und 70.000 Euro an JES NRW (Selbsthilfe von Junkies, Ehemaligen und Substituierten) weitergeleitet. Im Rahmen der Zielgruppenspezifischen Prävention (ZSP) hat die Aidshilfe NRW zentrale Projekte umgesetzt und die regionalen sowie landesweiten Projekte in folgenden Bereichen vor Ort begleitet:
Die Förderung der Landesgeschäftsstelle erfolgte im Jahr 2022 als Anteilfinanzierung mit einem Eigenanteil in Höhe von 14 %, der vom Verein durch zusätzlich eingeworbene Mittel, Spenden, Bußgelder und Mitgliedsbeiträge gedeckt werden muss.
Die Krankenkassen unterstützen und fördern die gesundheitsbezogene Selbsthilfe nach §20h SGBV V seit 2008 mit einem gesetzlich festgelegten Betrag an den Krankenkassenbeiträgen. Anteilige Kosten der Landesgeschäftsstelle sowie die landesweiten Positiven-Treffen wurden im Jahr 2022 mit 57.000 Euro (Pauschalförderung Teil 1) und 86.069 Euro (Pauschalförderung Teil II) finanziert.
Erstmalig haben die AOK NordWest gemeinsam mit der AOK Rheinland/Hamburg den Fachkongress „HIV Kontrovers – Selbsthilfe trifft Medizin“ mit einem Betrag in Höhe von 14.265 Euro gefördert.
Der M.A.C. Aids-Fund hat die Arbeit der Aidshilfe NRW mit 33.080 Euro unterstützt.
Spenden konnten in Höhe von 9.736 Euro eingenommen werden. Wir danken allen Spender*innen für diesen wichtigen Beitrag zur notwendigen Deckung unseres Eigenanteils.
Das Steigenberger Hotel Köln unterstützte die Aidshilfe NRW im Jahr 2022 durch die Bereitstellung von Hotelzimmern zu vergünstigten Konditionen.
In den meisten Fällen verlangen die Zuwendungsgeber*innen, dass die Mittel für zusätzliche Sachkosten aufgewendet werden. Gemein- und Personalkosten können nur in seltenen Fällen angesetzt werden. Dies ist der Hauptgrund, warum es im Jahr 2022 nicht gelungen ist, den Eigenanteil im Rahmen der Förderung der Landesgeschäftsstelle komplett zu decken. Der Fehlbetrag wird der Betriebsmittelrücklage entnommen.
Hier gelangen Sie auf eine sichere Seite der Bank für Sozialwirtschaft, auf der Sie über ein Formular Ihre Spende direkt an die Aidshilfe NRW überweisen können.
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