Förderung der zielgruppenspezifischen Aids-Prävention

Das Verfahren zur Förderung der zielgruppenspezifischen Aids-Prävention (ZSP), Beratung, Betreuung und Pflege von Menschen mit HIV und Aids in Nordrhein-Westfalen hat sich insgesamt bewährt. Es ist gelungen, in den bisherigen Förderschwerpunkten „Schwule und bisexuelle Männer“ und „Frauen in besonderen Lebenssituationen“ qualifizierte Maßnahmen zur Intensivierung primär- und sekundärpräventiver Arbeitsansätze zu etablieren, die landesweite Selbsthilfe von Menschen mit HIV und Aids zu fördern und qualitätssichernde Projekte mit landesweiter Bedeutung umzusetzen.

Mit der Weiterentwicklung der ZSP-Förderkriterien berücksichtigen wir: die Erfahrungen aus über fünfzehn Jahren ZSP-Arbeit und ZSP-Verfahren, die epidemiologischen Entwicklungen zu HIV und Aids, die gesellschaftlichen Entwicklungen zu HIV und Aids sowie die Veränderungen in der Förderpraxis des Landes (z.B. Zusammenlegung von Fördermaßnahmen in den ZSP-Rahmenantrag: Landesweite Positiven-Selbsthilfe, Qualitätsentwicklung).

Hier geht es zum ZSP-Online-Formular und zur Terminvereinbarung.

Foto: nortys / photocase.com
ZSP-Online-Verfahren 2024

Ab sofort steht das Antragsformular für die ZSP-Projektanträge online bereit. Die Antragstellung muss im Rahmen der allgemeinen ZSP-Förderkriterien erfolgen. ZSP-Projektanträge für 2024 müssen inhaltlich deutlich machen, welche neuen Projektziele für das Jahr 2024 angestrebt werden. Die Antragstellung kann nur noch online erfolgen und muss bis zum 31. August 2023 abgeschlossen sein. Zum Online-Antrag geht es hier.

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Foto: marksusspiske / photocase.com
Hilfe bei Fragen zum ZSP-Verfahren

Die Projektkoordination, verwaltungstechnische Bearbeitung sowie die Verwendungsnachweisprüfung der ZSP-Projekte erfolgt in der Landesgeschäftsstelle durch Bernd Rosenbaum. Bei Fragen zu Antragstellung oder zur Projektabwicklung erreichen Sie ihn telefonisch unter der Rufnummer 0221 925996-22.

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