Geld ist nicht alles, aber wichtig!

Die vielfältige Arbeit der Aidshilfen in Nordrhein-Westfalen kann auf allen Ebenen in zentralen Bereichen nur geleistet werden, wenn eine stabile Finanzierung aus öffentlichen Mitteln sichergestellt ist. Damit soll unter anderem ermöglicht werden, dass eine grundlegende Infrastruktur in den Bereichen Aidsprävention, Beratung, Betreuung und Selbsthilfe für die Bevölkerung landesweit zugänglich ist.

Neben der Landesförderung der Geschäftsstelle der Aidshilfe NRW und der unten erläuterten Projektförderung im Bereich der Zielgruppenspezifischen Prävention (ZSP) durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit, und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gibt es noch einige weitere Förderungen.

Beispielhaft sei hier die Förderung nach § 20c SGB V genannt. Die Krankenkassen unterstützen und fördern seit vielen Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch immaterielle und finanzielle Hilfen. Seit dem Jahr 2008 sind die Krankenkassen verpflichtet, die gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit einem gesetzlich festgelegten Betrag zu fördern.

  • Im Geschäftsjahr 2020 waren die ZSP-Verfahren der Jahre 2019 bis 2021 relevant. Die Projekte aus dem Jahr 2019 wurden abgerechnet und die Verwendungsnachweise zusammengestellt. Insgesamt wurden 41 regionale Projekte aus den diversen Förderbereichen durchgeführt und 26 landesweite Projekte bearbeitet und für die Prüfung vorbereitet.

    Davon waren teilweise Projekte im Rahmen von Verpflichtungsermächtigungen gefördert, die auch 2020 in Teilen noch fortgeführt wurden. Diese lagen bzw. liegen in den Bereichen „Beratung und Test“, „Schwule Gesundheit“ sowie „Menschen mit Migrationshintergrund“.

    Im Jahr 2020 war die Umsetzung der zentralen Projekte von der Aidshilfe NRW und der regionalen Projekte vor Ort zu begleiten. Die Projektverwaltung stand für Anfragen hinsichtlich der Umsetzung oder bei Veränderungen der laufenden Projekte zur Verfügung. Zudem wurden im Laufe des Jahres die bewilligten Beträge für die regionalen Projekte abgerufen und von der Aidshilfe NRW an die lokalen Antragsteller ausgezahlt.

    Insgesamt wurden 68 Projekte im Jahr 2020 realisiert:

    • Frauen: XXelle und weitere (13 Projekte)
    • Schwule: HERZENSLUST und weitere (32 Projekte)
    • HIV-spezifische: Menschen mit HIV und weitere (18 Projekte)
    • Landesweite Qualitätssicherung (4 Projekte)
    • ZSP Verwaltung und Projektstellengemeinkosten (1 Projekt)

    Bei der Onlineantragstellung für 2021 wurden insgesamt 66 Anträge in folgenden Bereichen gestellt:

    • Frauen: XXelle und weitere (13 Anträge)
    • Schwule: HERZENSLUST und weitere (32 Anträge)
    • HIV-spezifische: Menschen mit HIV und weitere (16 Anträge)
    • Landesweite Qualitätssicherung (4 Anträge)
    • ZSP Verwaltung und Projektstellengemeinkosten (1 Antrag)


    Diese wurden dem ZSP-Beirat zur Beurteilung vorgelegt. Gemeinsam mit dem Landesvorstand konnten dessen Mitglieder den Antragstellern auf der Onlineplattform zu den Projektanträgen Fragen stellen. Anfang Oktober 2020 fand die Beiratssitzung statt, in der über die Anträge sachlich diskutiert und eine Empfehlung an den Vorstand formuliert wurde.

    In der Oktobersitzung hat der Landesvorstand die Projektanträge besprochen und eine Vorschlagsliste für den Rahmenantrag, der mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen abgesprochen werden muss, beschlossen.

    Allen Beiratsmitgliedern gebührt ein besonderer Dank für die konzentrierte und wertvolle Mitarbeit bei der Beurteilung der beantragten Projekte sowie für die Anregungen zur Weiterentwicklung des Verfahrens: Marco Grober (Aidshilfe Düsseldorf), Ronny Heintze (Aids-Hilfe Bonn), Andrea Hitzke (Dortmunder Mitternachtsmission), Manuel Hurschmann (Aidshilfe Essen), Ute Krackow (Landesverband der Aidshilfen Schleswig-Holstein), Astrid Platzmann-Scholten (VAK NRW)

    Im Rahmen der Abstimmung mit dem Ministerium wurden die in den Rahmenantrag aufgenommenen Projekte festgelegt. Pandemiebedingt wurde dieser Termin im Jahr 2020 telefonisch durchgeführt.

  • Die zur Durchführung der Aufgaben der Aidshilfe NRW notwendigen finanziellen Mittel werden durch die Beantragung einer Vielzahl von Fördermitteln aus unterschiedlichen Quellen eingeworben.

    Die Arbeit der Aidshilfe NRW wurde 2020 zum größten Teil aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Bereich Maßnahmen für das Gesundheitswesen unter dem Titel „Bekämpfung erworbener Immunschwäche (Aids)“ mit insgesamt 1.403.815 Euro gefördert. Neben der Landesförderung der Geschäftsstelle der Aidshilfe NRW und der unten erläuterten Projektförderung im Bereich der Zielgruppenspezifischen Prävention (ZSP) durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit, und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gibt es noch weitere Förderungen.

    Beispielhaft sei hier vor allem die Förderung nach § 20c SGB V genannt. Die Krankenkassen unterstützen und fördern seit vielen Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch immaterielle und finanzielle Hilfen. Seit dem Jahr 2008 sind die Krankenkassen verpflichtet, die gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit einem gesetzlich festgelegten Betrag zu fördern.

    Im Jahr 2020 sollten nach § 20h SGB V 1,15 Euro pro Versicherten für die Selbsthilfeförderung zur Verfügung gestellt werden.

    Anteilige Kosten der Landesgeschäftsstelle sowie die landesweiten Positiventreffen sind mit insgesamt 63.569,25 Euro Pauschalförderung durch die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Nordrhein-Westfalen nach § 20h SGB V Teil 2 (für Positiventreffen und Online-Workshops) sowie 57.000 Euro Pauschalförderung nach § 20h SGB V Teil 1 finanziert worden.

    Zum Ausgleich der durch die Coronapandemie entstandenen Mehrausgaben aufgrund der Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte der Aidsberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen sowie zur Kompensation von Mindereinnahmen durch coronabedingt ausgefallene Benefizveranstaltungen gewährte das Land eine Billigkeitsleistung in Höhe von 424.319 Euro, mit der unsere Mitgliedsorganisationen finanziell unterstützt werden konnten.

    Mit 72.500 Euro hat es das Land NRW ermöglicht, dass Sofortmaßnahmen zur besseren Versorgung von drogengebrauchenden Menschen während der Coronapandemie eingeleitet und umgesetzt werden konnten. Für den Mehrbedarf an Mund-Nasen-Masken sowie HIV/STI-Selbsttests in den Suchtberatungsstellen und Aidshilfen in Nordrhein-Westfalen konnten wir über eine Zuwendung in Höhe von 85.500 EUR für unsere Mitgliedsorganisationen verfügen.

    Spenden wurden in Höhe von insgesamt 6.580,03 Euro eingenommen. Allen Spender*innen gilt unser besonderer Dank. Sie werden zur Deckung des notwendigen Eigenanteils und der Vereinskosten verwendet.

    Die Listung im Verzeichnis der Geldauflagenempfänger hat für das Jahr 2020 Bußgelder in Höhe von 3.000 Euro eingebracht und so zur Finanzierung unserer Arbeit beigetragen.

    Die Arbeit der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW wurde aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Bereich Maßnahmen für das Gesundheitswesen unter dem Titel „Bekämpfung erworbener Immunschwäche (Aids)“ mit insgesamt 90.500 Euro gefördert.

    Zusätzlich wurden für das Projekt „Perspektiven der Sexualpädagogik mit dem Schwerpunkt HIV/STI-Prävention“ für die Jahre 2019 und 2020 aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen 106.000 Euro bewilligt.

    Ein weiteres Projekt, das mit Mitteln des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 96.200 Euro durch die Aidshilfe NRW unterstützt wurde, ist JES NRW 2.0.

    Das Steigenberger Hotel Köln unterstützte die Aidshilfe NRW durch die regelmäßige Bereitstellung von Hotelzimmern zu Sonderpreisen.

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