Originalstoffvergabe

Eine hauptsächliche Forderung der Aidshilfe NRW und ihrer Mitgliedsorganisationen ist es, dem Konsum von (illegalen) Drogen und dem Recht auf Rausch einen gesellschaftspolitischen Rahmen zu geben und eine rechtliche Absicherung einzufordern. Nur unter menschenwürdigen Konsumbedingungen kann eine auf Akzeptanz basierende Präventionsarbeit erfolgreich realisiert werden. So überraschte es nicht, dass Orte in denen Aidshilfen drogenpolitisch aktiv sind über drogentherapeutische Ambulanzen und Konzepte zur Einrichtung von Konsumräumen verfügen.

Die progressiven Tendenzen haben jedoch einen Stillstand erfahren. Beispielsweise wird in Köln allenfalls noch eine stark modifizierte Fassung der bisher diskutierten Modelle zu Drogenkonsumräumen umgesetzt werden. Personen, die für die Entwicklung und Umsetzung neuer und effizienter Konzepte im Drogenbereich Verantwortung übernehmen, stehen in der Bedrängnis selber kriminalisiert zu werden. Unter den gegebenen Umständen stellt sich daher die Frage nach der "Freigabe" derzeit illegaler Drogen immer notwendiger.

Wenn ein bestehendes Regelwerk wie das Betäubungsmittelgesetz mehr zur sozialen und gesundheitlichen Verelendung unserer Gesellschaft beiträgt, als sie davor zu schützen, sollte ein Umdenken beginnen. Die durch selektive Prohibition geprägten Lebensumstände der Menschen, die illegalisierte Drogen konsumieren, erschweren es dieser Bevölkerungsgruppe, Präventionsverhalten in ihren Alltag zu integrieren. Die Aufgabe, der Aidshilfe hier nachkommt lautet: Den vielfältigen Bedarfen von drogengebrauchenden Menschen zum Ausdruck verhelfen, um Akzeptanz zu fordern und adäquate Prävention zu ermöglichen. Das beinhaltet, Niedrigschwelligkeit einzufordern, die Originalstofffrage zu stellen und die Qualitäten eines Konsumraumes zu hinterfragen. Hier zeigt sich, gerade aufgrund aktueller Entwicklungen (z.B. das bundesweite Modellprojekt Heroinvergabe), die Notwendigkeit einer kontinuierlichen verbandlichen Diskussion und Auseinandersetzung.

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